Therapievertrag: Mit Vereinbarung eines Gesprächstermins sind Sie einen für Sie und mich bindenden Vertrag eingegangen.
Termin-Vergabe: Termine werden von meiner Frau, Dagmar Pillny, koordiniert. Wir bitten Sie um rechtzeitige Absprachen der Termine.
Psychotherapeutische Sprechstunde: Beim ersten Gespräch wird nach den akut vorliegenden Beschwerden gefragt, die Formalitäten erledigt, Fragebögen ausgegeben.
Weitere Sprechstunden: Bis zu 4 weitere Sprechstundentermine sind möglich. Diese werden u. a. zum Kennenlernen, für Diagnostik und zum Elterngespäch über vorläufige Diagnose und weiteres Vorgehen genutzt.
Im Anschluss: Akutbehandlung mit 12 Therapiesitzungen oder Übergang zur probatorischen Phase mit 2 - 6 Sitzungen möglich.
Konsiliarbericht: Vor Beginn einer Psychotherapeutischen Behandlung ist ein ärztlicher Konsiliarbericht notwendig. Dieser dient zur Abklärung möglicher organischer Ursachen.
Antrag auf Genehmigung: Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre Kasse übernimmt nach Genehmigung die Kosten.
Verschwiegenheit: Alles unterliegt der Schweigepflicht, nur Sie können uns davon entbinden.
Datenschutz: Den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nehmen wir sehr ernst.
Dauer einer Behandlung: 50 Minuten. In der Regel nachmittags - anfangs wöchentlich.
Behandlungsfrequenz: Je nach Therapieerfolg 14-tägig, monatlich oder nach Bedarf.
Therapieende: Das Therapieende wird von Patient und Therapeut gemeinsam entschieden.
Im Notfall: Bei akuter Suizidgefahr wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer